Erlass der 1. Feuerordnung durch den Rat der Stadt, sie ordnete an:
1.die Bereitstellung von Wasservorräten; 2.die Lagerung von Holz nur in begrenzten Mengen; 3. den vorsichtigen Umgang mit Licht, vor allem in den Ställen, Scheunen und Wirtshäusern.
Sie verbietet: 1.das Flachsdörren im Stadtbereich und auf den Ringmauern; 2. das Dreschen von Korn; 3. das Betreten von Ställen und Scheunen mit offenem Licht. Diese Statuten werden alljährlich am Schwörtag den Bürgern vorgelesen und von ihnen beschworen.